Tipps für einen sicheren Jahreswechsel:
Durch unsachgemäßen Umgang mit Feuerwerkskörpern am Silversterabend ereignen sich jedes Jahr viele Unglücksfälle. Daher möchten wir hier einige Sicherheitstipps geben:
  Achten Sie schon beim Kauf auf die BAM-Zulassung. Nur Feuerwerk mit einer BAM Nummer ist geprüft und zur Verwemdung in der Bundesrepublik Deutschland zugelassen und freigegeben. Achtung: Keine Grau- oder Billigimporte beschaffen und verwenden! Kein Feuerwerk selber herstellen oder gekauftes Feuerwerk manipulieren!
  Es gibt drei Klassen von Feuerwerkskörpern:

Alle Artikel, die im Zimmer verwendet werden dürfen, wie z.B. Tischfeuerwerk, sollten über einer nichtbrennbaren Unterlage (z.B. Teller) und nicht in der Nähe von leicht entzündbaren Stoffen abgebrannt werden. Dies gilt auch für Wunderkerzen. Sie zählen zur Klasse I, dem sogenannten Kleinstfeuerwerk, und dürfen ganzjährig erworben und verwendet werden. Ein Verkauf an Kinder unter 12 Jahren ist nicht zulässig.

Alle anderen Gegenstände wie Knaller, Frösche, Schwärmer, Luftpfeifen, Vulkane, Raketen, Römische Lichter, Sonnen und Fontänen, zählen zur umfangreicheren Klasse II und dürfen nur von Personen über 18 Jahren erworben und nur im Freien abgebrannt werden.
Feuerwerkskörper der Klasse II dürfen nur in der Zeit vom 29. Dezember bis zum 31. Dezember an den Endverbraucher verkauft werden. Ist der 28. Dezember ein Donnerstag, Freitag oder Samstag, so kann der Verkauf bereits ab dem 28. Dezember beginnen.

Im Jahr 2009 beginnt der Verkauf also am 29. Dezember.

   Das Abschießen von Leuchtmunition aus Handfeuerwaffen oder das Verwenden von sonstiger Signalmunition stellt einen Verstoß gegen das neue Waffenrecht dar und ist nicht zulässig.
   Lagern Sie die Feuerwerkskörper an einem kühlen und trockenen Ort.
   Lesen und beachten Sie unbedingt die Gebrauchsanleitung der Feuerwerkskörper. Am besten ist natürlich, schon am Nachmittag die Gebrauchsanweisung auf den Packungen zu studieren. Beachten Sie die Hinweise sorgfältig.
Kinder und Jugendliche müssen auf die möglichen Gefahren von Knallkörpern und Raketen hingewiesen werden.
   Überlassen Sie das Zünden der Feuerwerkskörper nur den Silvestergästen, die einen klaren Kopf behalten haben. Halten Sie alkoholisierte Personen davon ab, Feuerwerkskörper zu entzünden.
   Feuerwerkskörper sollten niemals in den Taschen der Kleidung aufbewahrt werden.
  Zünden Sie pyrotechnische Gegenstände nicht in der Nähe von Gebäuden, und werfen Sie sie nicht in Fenster, Türen oder auf Dächer und sonstige brennbare Stoffe - selbstverständlich auch nicht auf Menschen oder Tiere.
   Halten Sie Fenster und Türen zur Jahreswende geschlossen, Balkone eignen sich nicht zum Abbrennen von Feuerwerkskörpern.
  Starten Sie Raketen nur aus einer standsicheren Flasche oder einem Rohr senkrecht nach oben. Ideal ist ein Getränkekasten mit leeren Flaschen. Achten Sie dabei auf die Windrichtung und die mögliche Flugbahn.
  Brennen Sie kein Feuerwerk ab in unmittelbarer Nähe von Altenheimen, Krankenhäusern oder sonstigen Objekten mit vielen Personen. Vermeiden Sie auch die Nähe zu Stallanlagen mit vielen Tieren.
  Lassen Sie Wunderkerzen von Ihren Kindern nur im Freien und unter Aufsicht abbrennen.
  Versager nicht erneut zünden. Liegenlassen, mit Wasser übergießen oder in einem Wassereimer entsorgen.
  Streichhölzer und Feuerzeug bei Kindern nicht frei herumliegen lassen.
  Kinder während des Feuerwerk nie unbeaufsichtigt lassen.
Weitere Hinweise finden Sie auch auf den Webseiten der Stadt Braunschweig.
Sollte es trotz aller Vorsichtsmaßnahmen zu einem Brand oder Unfall kommen und führen Ihre eigenen Löschversuche nicht gleich zum Erfolg , verlassen Sie den Raum und schließen Sie die Türen. Sollten Sie sich im Freien befinden, räumen Sie den Gefahrenbereich. Sollten Personen verletzt sein, leisten Sie Erste Hilfe. Rufen Sie über Telefon die Feuerwehr bzw. den Rettungsdienst. Alle weiteren Informationen finden Sie hier.
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