Notruf 112:

Bitte bleiben Sie ruhig!
Machen Sie klare und deutliche Angaben!

Um Ihnen schnell und angemessen helfen zu können benötigen wir folgende Informationen: 
Notruffaxvorlage für Gehörlose! 

 

Integrierte Regionalleitstelle Braunschweig / Peine / Wolfenbüttel
Foto: BF Braunschweig


Was ist passiert? kurze Beschreibung der Notfallsituation:
Feuer, Verkehrsunfall, Gefahrgutunfall,...
Wo ist es passiert? Im Ort:
Name, Straße, Hausnummer (ggf. Stockwerk), Ort;
evtl. Orientierungspunkte angeben

Auf Straßen:
Autobahn- / Straßennummer
Fahrtrichtung
Streckenkilometer (zwischen welchen Anschlussstelle)

Wie viele Verletzte? Anzahl der Verletzten
Welche Art der Verletzungen? schildern Sie die Verletzungen 
Warten auf Rückfragen des Disponenten, der Ihren Anruf entgegen nimmt !

 

Falls Sie in der Aufregung einen der Punkte vergessen zu nennen, wird der Disponent nachfragen. Aus diesem Grund immer auf Rückfragen warten. Nicht Sie, sondern der Disponent beendet das Gespräch, wenn er alle notwendigen Informationen von Ihnen erfahren hat.

Wenn Fahrzeuge mit gefährlichen Stoffen im Spiel sind...

...dann ist es sehr wichtig, dass dies der Leitstelle mitgeteilt wird.

An den Fahrzeugen sind orangefarbene Warntafeln jeweils vorne am Kühlergrill, hinten am Heck bzw. an der Längsseite des Fahrzeuges angebracht. Die Nummern darauf geben an, um was für einen Stoff es sich handelt, und wie gefährlich er ist. Diese Nummern müssen der Leitstelle mitgeteilt werden, damit sie den anrückenden Einsatzkräften und auch Ihnen Informationen und Verhaltensregeln zu dem gefährlichen Stoff geben kann.
Insbesondere Handybesitzer, die zum Beispiel Unfälle in einer Gegend entdecken, in der sie sich nicht genau auskennen, geben oftmals keine ausreichende Beschreibungen von der Lage der Unfallstelle. In solchen Fällen Verkehrsschilder ganz genau beachten. Jede Sekunde ist wertvoll, insbesondere wenn erst gesucht werden muss.

Hier erfahren Sie, was nach Ihrem Notruf passiert.

Der mutwillige Missbrauch des Notrufes ist strafbar (§ 145 StGB). Die absichtliche oder wissentliche Fehlalarmierung kann mit Freiheitsentzug oder Geldbuße geahndet werden.


© Feuerwehr Lehndorf 2012