Notruf 112:
Bitte bleiben Sie ruhig!
Machen Sie klare und deutliche Angaben!
Um Ihnen schnell und angemessen
helfen zu können benötigen wir folgende Informationen:
Notruffaxvorlage
für Gehörlose!

Integrierte Regionalleitstelle Braunschweig / Peine / Wolfenbüttel Foto: BF Braunschweig
| Was
ist passiert? |
kurze
Beschreibung der Notfallsituation:
Feuer, Verkehrsunfall, Gefahrgutunfall,... |
| Wo
ist es passiert? |
Im
Ort:
Name, Straße, Hausnummer (ggf. Stockwerk), Ort;
evtl. Orientierungspunkte angeben
Auf Straßen:
Autobahn- / Straßennummer
Fahrtrichtung
Streckenkilometer (zwischen welchen Anschlussstelle) |
| Wie
viele Verletzte? |
Anzahl der Verletzten |
| Welche
Art der Verletzungen? |
schildern
Sie die Verletzungen |
| Warten |
auf
Rückfragen des Disponenten, der Ihren Anruf entgegen nimmt ! |
Falls Sie in der Aufregung einen
der Punkte vergessen zu nennen, wird der Disponent nachfragen. Aus diesem Grund
immer auf Rückfragen warten. Nicht Sie, sondern der Disponent beendet das
Gespräch, wenn er alle notwendigen Informationen von Ihnen erfahren hat.
|
| Wenn
Fahrzeuge mit gefährlichen Stoffen im Spiel sind... |
| ...dann
ist es sehr wichtig, dass dies der Leitstelle mitgeteilt wird. |
| 
|
An den Fahrzeugen sind orangefarbene
Warntafeln jeweils vorne am Kühlergrill, hinten am Heck bzw. an der Längsseite
des Fahrzeuges angebracht. Die Nummern darauf geben an, um was für einen
Stoff es sich handelt, und wie gefährlich er ist. Diese Nummern müssen
der Leitstelle mitgeteilt werden, damit sie den anrückenden Einsatzkräften
und auch Ihnen Informationen und Verhaltensregeln zu dem gefährlichen
Stoff geben kann. |
|
|
 |
Insbesondere Handybesitzer,
die zum Beispiel Unfälle in einer Gegend entdecken, in der sie sich nicht
genau auskennen, geben oftmals keine ausreichende Beschreibungen von der
Lage der Unfallstelle. In solchen Fällen Verkehrsschilder ganz genau beachten.
Jede Sekunde ist wertvoll, insbesondere wenn erst gesucht werden muss. |
|
|
|
Hier
erfahren Sie, was nach Ihrem Notruf passiert. |
Der mutwillige
Missbrauch des Notrufes ist strafbar (§ 145 StGB). Die absichtliche oder wissentliche
Fehlalarmierung kann mit Freiheitsentzug oder Geldbuße geahndet werden.
|