Auch in Niedersachsen sind sie gesetzlich vorgeschrieben.
Eine Einbaupflicht besteht bis zum 01.11.2012 für alle Neubauten und bis zum 31.12.2015 für alle Altbauten.
Verantwortlich für den Einbau ist der Eigentümer, für die Betriebsbereitschaft der Besitzer bzw. - bei Mietwohnungen - die Mieterin / der Mieter.
Verpflichtend vorgeschrieben sind folgende Installationsorte:
Weitere Informationen erhält Du auf folgenden Webseiten:
http://www.rauchmelderpflicht.eu
http://www.rauchmelder-lebensretter.de/home/
Folgendes Video zeigt deutlich, wie schnell sich Brände entwickeln und wie wenig Zeit bleibt, wenn es brennt.
Auch ohne gesetzliche Grundlage gilt: Rauchmelder retten Leben!
Hast Du Fragen ? Wir helfen gerne weiter.